Der EBITDA als wichtige Kennzahl

Eine der bedeutendsten Kennzahlen eines Unternehmens ist der EBITDA, weil er vieles über die wirtschaftliche Gesundheit aussagt. Auch lassen sich mit dieser Kennzahl verschiedene Unternehmen miteinander vergleichen. EBITDA steht für «Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization». Übersetzt beschreibt der EBITDA also den Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immateriellen Vermögensgegenständen und liefert so den nachhaltigen operativen «Cashflow» eines Unternehmens.

Weil das Schweizer Obligationenrecht (OR) eine schlechtere Darstellung der Finanzsituation zulässt, ist es durchaus möglich, dass der externe Jahresabschluss eines Schweizer KMU nicht die tatsächliche finanzielle Situation widerspiegelt. Dementsprechend muss der EBITDA zuerst bereinigt werden, um die Ertragskraft des Unternehmens, unabhängig von steuerlichen und buchhalterischen Optimierungsmassnahmen aufzeigen zu können.

Nachfolgend die möglichen Bereiche von EBITDA Bereinigungen:

Normalisierung des Inhabergehalts

Ist der Lohn des Inhabers und allenfalls weiteren Familienmitgliedern marktüblich? Falls nicht, muss dieser in der Erfolgsrechnung bereinigt werden, da er meist zu tief angesetzt wird. Dies hat vor allem steuerliche Hintergründe, damit der Firmeninhaber privat nicht zu hohe Steuern bezahlt.

Bildung und Auflösung von stillen Reserven

Stille Reserven sind in der Erfolgsrechnung wichtige Stellschrauben, um den Gewinn der Firma zu justieren. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass diese Reserven still, also nicht sichtbar, sind. Deshalb müssen diese ebenfalls bereinigt werden. Stille Reserven können erbrachte Leistungen sein, die noch nicht verrechnet wurden und somit nicht in der der offiziellen Buchhaltung auftauchen. Dies ist erlaubt, da der Grundsatz der Unterbewertung der Aktiven eingehalten wird.

Private, nicht betriebsnotwendige Aufwendungen der Inhaberschaft

Ist zum Beispiel die Wohnung auf dem Geschäftsgebäude an den Inhaber vermietet, ist ein Trennen des Liegenschaftsunterhalts für private und geschäftliche Zwecke schwierig. Für die Beurteilung des EBITDA ist es allerdings wichtig, diese zu trennen. Auch private Fahrzeuge, die zwar mit einem Privatanteil im Lohn der jeweiligen Person aufgeführt werden, gehören eigentlich nicht zu den betriebsnotwendigen Aufwendungen und deren Kosten müssen angepasst werden.

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