Bei der Nachfolge in einem Unternehmen gibt es drei wichtige Schritte, die zeitlich nahe oder weiter auseinanderliegen können. Sie sind das «Gerüst» der eigentlichen Nachfolge und bedürfen besonderer Beachtung:
- Nachfolge in der Führung
Wer führt das Unternehmen und hat die Verantwortung für die operativen Entscheide? Meist der CEO oder Geschäftsführer. - Nachfolge im Eigentum
Wer besitzt das Unternehmen und hat die Verantwortung in den strategischen Entscheidungen? Bei einer Aktiengesellschaft meist der Aktionär, welcher einen Verwaltungsrat dafür einsetzt. - Nachfolge im Vermögen
Wer hat die Vermögenswerte der Firma inne? Bei einem KMU vielfach ein einzelner Aktionär oder ein Mehrheitseigner. Der Aktionär lässt seine Interessen durch den Verwaltungsrat einfliessen.
Alle drei Schritte sind, egal ob Aktiengesellschaft, GmbH oder Einzelfirma, jeweils gesondert zu betrachten und zu besprechen:
1. Nachfolge in der Führung
So ist die Übergabe an eine neue Führung meist der erste und auch der wichtigste Schritt. Hier findet der eigentliche Generationenwechsel statt und der erfahrene und selbstbewusste Patron wird von der nächsten Generation abgelöst. Die Suche nach einem neuen Geschäftsführer ausserhalb der Familie kann die Nachfolge beeinflussen. Dabei ist es wichtig, ein grosses Augenmerk auf diesen Wechsel zu legen, da für viel Anspruchsgruppen, wie Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Partner, vor allem dieser Schritt massive Auswirkungen hat
2. Nachfolge im Eigentum
Ist die neue Geschäftsführung etabliert und wurde im gleichen Umgang auch die Struktur der Unternehmung angepasst, dann kann der zweite Schritt, die Übergabe des Eigentums, angegangen werden. Die strategischen Entscheidungen in einem Unternehmen werden vom Aktionär gefällt. Da das Aktionariat aber aus vielen einzelnen Interessen bestehen kann, setzt der Aktionär dafür einen Verwaltungsrat ein, der in seinem Interesse handelt. Diesen Verwaltungsrat zu bilden oder neu zu besetzen, ist ein wichtiger Bestanteil der Unternehmensnachfolge. So kann der Vorgänger der Geschäftsführung als Verwaltungsrat in die Firma Einsitz nehmen und seine Erfahrung nach wie vor einbringen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber die «Governance», die strikt nach operativer und strategischer Führung unterschieden werden muss. Der Verwaltungsrat arbeitet AM Unternehmen und der Geschäftsführer IM Unternehmen.
3. Nachfolge im Vermögen
Im dritten Schritt wird das Vermögen des Unternehmens weitergegeben. Dies kann bei einer Aktiengesellschaft mit der Übergabe der Aktien geschehen. Bei den meisten KMU gibt es keinen Aktienhandel und der Wert der einzelnen Aktie ist schwierig zu bestimmen. Ein Anhaltspunkt gibt die Bewertung der Wertpapiere durch die Steuerverwaltung, welche mit dem Ertrags- und Substanzwert arbeitet. Aber Achtung, hier werden die Werte aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung genommen, welche zwar stille Reserven beinhalten, aber nicht die korrekten Zahlen widerspiegeln. Meist ist der Aktienwert um einiges höher. Dies muss aber mit einem Finanzprofi genau beurteilt werden.
Fazit
Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der aber in kleine Schritte heruntergebrochen werden kann und somit überschaubarer und einfacher wird. Alle 3 Schritte benötigen ihre Zeit und einen entsprechenden Profi. Als gutes Mittelmass zeigt sich, dass der erste Schritt, die Führung, am meisten Zeit braucht und circa 2 bis 3 Jahre vor dem eigentlichen Führungswechsel in Angriff genommen werden sollte. Die beiden nächsten Schritte brauchen dann circa je 1 Jahr Zeit.
So vergehen für eine Firmenübergabe, die meist in der Literatur angegebenen, 5 Jahre, die realistisch sind.
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